Aktuelles aus unserem Verband

Erinnerung - Ist-Erhebung des Personalbestandes der Mitglieder

Gemäß § 6 Abs 4 des Gesetzes über die Bildung eines Verwaltungsschulverbandes vom 12.06.1979 (GVBl I Seite 104) erhebt der Hessische Verwaltungsschulverband von seinen Mitgliedern eine Umlage, die sich nach der Zahl der Beschäftigten (Beamte und Arbeitnehmer) im Bereich des mittleren Dienstes bzw. vergleichbarer Entgeltgruppen richtet. Für die Berechnung der Verbandsumlage für das jeweilige Haushaltsjahr sind die jährlich zum Stichtag 30. Juni ermittelten Beschäftigungszahlen der beitragspflichtigen gesetzlichen und freiwilligen Mitglieder maßgebend. Wir haben den Stichtag bereits im letzten Jahr verändert, um sowohl Ihnen als auch uns die Abwicklung zu vereinfachen.

"Ein bemerkenswerter persönlicher Erfolg"

Dr. Christoph Ullrich (Regierungspräsident Gießen) und Susanne Reul (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) ehren landesbeste Auszubildende in Verwaltungsberufen.

Reform der "Dienstbegleitenden Unterweisung" 2024

Als Verantwortliche des Hessischen Verwaltungsschulverbandes arbeiten wir kontinuierlich in Zusammenarbeit mit der Zuständigen Stelle und dem Berufsbildungsausschuss daran, die Lernbedingungen Ihrer Beschäftigten so attraktiv und effektiv wie möglich zu gestalten. Hierzu gehören selbstverständlich auch Unterrichtsinhalte, die dem neuesten Stand der Anforderungen in Ihren Behörden entsprechen.

Unsere Ausbildung

Unsere Zertifikatslehrgänge

Unsere Fortbildungen