Die Reform der Ausbildung der Hilfs- und Ordnungspolizei tritt in Kraft!

Zum 1. Januar 2026 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG in Kraft.

Die Reform der Ausbildung war erforderlich, da zum einen die Einsatz- und Aufgabengebiete der Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten erheblich an Zuwachs erhalten haben und zum anderen der Wunsch aus der Praxis nach einer deutlich breiteren Ausbildungsgrundlage an die Verwaltungsakademie Hessen herangetragen worden ist. An der Überarbeitung haben sowohl kleinere als auch größere Kommunen sowie die Landespolizei Hessen mitgewirkt und die Reform praxisgerecht mitgestaltet.

Die Ausbildung gliedert sich künftig in einen Grund- und Aufbaulehrgang.

Übersicht OHPO Module

Nach dem erfolgreichen Besuch des Grundlehrgangs und dem Modul zum Einsatz des unmittelbaren Zwangs kann die Bestellung nach § 99 HSOG vorgenommen werden.

Die vollständigen Inhalte des Grund- und Aufbaulehrgangs sowie der Prüfungsordnung finden Sie hier. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte den Vordruck, den wir Ihnen hier bereit stellen.